AKTUELLES 14. Mai 2020
ULRICH GRUND Bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, zum Beispiel über eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre jeweiligen Anwaltskosten selbst tragen, unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird. Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Urteilen die Auswirkungen dieser Regelung auf den vorgerichtlichen Bereich festgehalten.
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