NEWS

AKTUELLES

URLAUBSFOTOS AUF SOCIAL-MEDIA? PROMIS, AUFGEPASST: WER PRIVATES TEILT, MUSS GGF. MEDIENBERICHTE ÜBER SEIN PRIVATLEBEN HINNEHMEN (BGH – VI ZR 26/21)

17. Januar 2023

CAROLIN CANEL

Der BGH stellt fest: Die Zulässigkeit einer Berichterstattung über Liebesbeziehungen von Prominenten hängt immer von einer Gesamtabwägung aller Einzelumstände ab. Wichtig: Dabei ist insbesondere das Kommunikationsverhalten der betroffenen Promis zu berücksichtigen.

Der Fall: Ein Prominenter äußerte sich zwar nicht öffentlich zu seiner neuen Freundin. Der TV-Moderator und Komiker sowie eine Hörfunk-Journalistin und damalige Sex-Podcasterin posteten jedoch zeitgleich Fotos von sich selbst (einzeln, nicht als Paar) auf Instagram. Auffällig war, dass die Aufnahmen offensichtlich an derselben Örtlichkeit entstanden waren. Zuvor hatte sich der Prominente in Interviews als „Single“ bezeichnet und Wünsche und Vorstellungen zu seiner „Traumfrau“ geäußert.

Damit habe sich der Promi, so der BGH, durch sein Kommunikationsverhalten zu seinem Liebesleben gegenüber der Öffentlichkeit geöffnet. Er habe dadurch eine Lage geschaffen, die sich reduzierend auf seinen Persönlichkeitsschutz auswirkt. Wer sich aktiv in den sog. „sozialen Medien“ präsentiert, wird kaum behaupten können, dass er sich tatsächlich um eine Geheimhaltung seines Beziehungslebens bemüht habe.

Bemerkenswert und neu ist das BGH-Urteil aber auch, weil nach dem BGH nun auch (anders als bisher) berufsbezogene Äußerungen der Prominenten zu beachten sind. Thematisieren Prominente beispielsweise in Comedy-Sendungen oder Songtexten die Themen Beziehung, Dating und Sex, wirkt sich das zulasten der Privatsphäre aus.

Fazit: „Social Media“ ist ein tolles Marketinginstrument – für den Schutz der Privatsphäre aber gefährlich. Wer Privates postet, kann eine öffentliche (Medien-)Diskussion dazu nicht verbieten. Das Berichterstattungsinteresse der Medien endet nicht bei der Wiedergabe von „Social Media“-Postings. Die Medien dürfen die von Promis bewusst gewollte „Selbstöffnung“ – wie beim Komiker und der Podcasterin – sogar zu eigenen Spekulationen nutzen.

< zurück zur Startseite