ARBEITSRECHT UND DIENSTVERTRAGSRECHT

Arbeitsverträge | Dienstverträge | Betriebsvereinbarungen

Vertragsgestaltung, Kündigung, Vergütung oder Haftungsfragen: Wir betreuen Arbeitgeber, Organe (Vorstand, Geschäftsführer), Angestellte und freie Mitarbeiter.

Im Arbeitsrecht begleiten unsere Anwälte Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Abwicklung nach dessen Ende:

  • Verhandlungen über den Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • fristlose oder ordentliche Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Scheinselbstständigkeit
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Versetzung
  • Teilzeit
  • Elternzeit
  • Ansprüche auf Bonus / Tantieme / Prämien
  • Zielvereinbarung
  • Haftung des Arbeitnehmers
  • betriebliche Altersversorgung
  • Schwerbehinderung
  • Urlaub
  • Arbeitszeugnis

Ob Geschäftsführer, Vorstand oder freier Mitarbeiter: Im Dienstvertragsrecht betreuen Sie unsere Anwälte bei

  • Verhandlungen über den Dienstvertrag, Geschäftsführervertrag
  • Kündigung
  • Abberufung
  • Ansprüche auf Bonus / Tantieme / Prämien
  • Kommunikation
  • Altersversorgung und Schadensersatz (D&O-Versicherung)

Auch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sowie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gibt es viele Rechtsfragen. Im Mittelpunkt unserer Beratung und Vertretung stehen die Mitbestimmung des Betriebsrates sowie Abschluss und Anwendung von Betriebsvereinbarungen (z. B. Sozialplan) und Tarifverträgen.

Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Arbeitsgericht (beispielsweise bei einer Kündigungsschutzklage), aber auch bei außergerichtlichen Verhandlungen.

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