GESELLSCHAFTSRECHT

Firmenrecht| Handelsvertreterrecht

Von der Geschäftsgründung bis zur Firmenauflösung: Wir beraten sowohl Kleinunternehmer als auch Konzerne.

Im Gesellschaftsrecht unterstützen Sie unsere Anwälte bei der Gründung und operativen Betreuung von Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stille Gesellschaften) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften). Unsere Beratungs-Schwerpunkte sind:

  • Beratung der Gesellschaften und der Gesellschafter, auch bei der Übernahme von Unternehmen (Share Deal oder Asset Deal)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen und/oder Vorstandsanstellungsverträgen sowie weiteren Dienstverträgen
  • Beratung und Vertretung der Geschäftsführer und Vorstände bei der Begründung und Beendigung von Vertragsverhältnissen

Sie sind Unternehmer oder Handelsvertreter? Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung im Handelsvertreterrecht, gestalten Ihren Vertrag und übernehmen die Auseinandersetzung über Provisionen und den Handelsvertreterausgleich.

< zurück zur Startseite