PRESSERECHT

Beratung von Verlagen und Content-Anbietern

Wir beraten Verlage und Content-Anbieter zu allen wichtigen Fragen rund um Berichterstattung, presserechtlichen Ansprüchen und bei Outsourcing-Projekten.

Welche Berichterstattung ist zulässig? Was versteht man unter Verdachtsberichterstattung? Welche Recherchetools für Journalisten gibt es – von der Datenrecherche über Auskünfte nach den Informationsfreiheitsgesetzen bis hin zum medienrechtlichen Auskunftsanspruch? Wie setzt man die Ansprüche durch, wie wehrt man sie ab? Die jahrzehntelange rechtliche Erfahrung unserer Anwälte im Medienrecht und Presserecht sowie unsere journalistische Expertise helfen Medienunternehmen bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

Dazu gehören die Beratung im Vorfeld einer Veröffentlichung ebenso wie die Abwehr von Ansprüchen in einem gerichtlichen Verfahren (AbmahnungUnterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Widerruf, Schadensersatz, Geldentschädigung). Wir waren in den vergangenen Jahrzehnten an zahlreichen Klage-Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht (Verfassungsbeschwerde) und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMRK-Beschwerde) beteiligt.

Unsere Anwälte beraten Unternehmen auch bei Outsourcing-Projekten – also zum Beispiel bei der Ausgliederung von Redaktionen. Dazu gehören die Ausgliederung von Print-Titeln und alle damit zusammenhänge Rechtsfragen wie Vertragsrecht, Titelrecht, Markenrecht und arbeitsrechtliche Fragestellungen.

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