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Diskriminierung durch Teil- und Elternzeit bei Abfindung

30. August 2019

ULRICH GRUND

Bei der Berechnung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist in der Regel das aktuelle Gehalt zugrunde zu legen. Dies kann zu erheblichen Nachteilen für Arbeitnehmer führen, die kurz vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses die Arbeitszeit reduziert haben – und das auch noch nur vorübergehend während einer Elternzeit. Nach wie vor wird Elternzeit überwiegend von den Müttern wahrgenommen, nach wie vor ist die Teilzeitquote bei Frauen wesentlich höher als bei Männern. Deshalb stellt es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.05.2019 (Aktenzeichen C-986/18 [RE / Praxair MRC]) eine rechtswidrige Diskriminierung dar, wenn eine Abfindung auf der Basis der niedrigeren Teilzeitvergütung während der Elternzeit berechnet wird. Dies obwohl der betroffene Arbeitnehmer unbefristet und an sich in Vollzeit angestellt ist. Die Abfindung ist dann unter Berücksichtigung des Vollzeitgehalts zu ermitteln.

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