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P&R URTEIL – VERMITTLER KÖNNEN DURCHATMEN: THÜRINGER OBERLANDESGERICHT (5 U 246/19) SCHLIESST MIT OLG OLDENBURG (8 U 295/19) UND OLG MÜNCHEN (8 U 2610/20) AUF

7. Mai 2021

GEROLD SKRABAL

Die obergerichtliche Rechtsprechung verfestigt sich offenbar zugunsten der ahnungslosen Vermittler von P&R- Containeranlagen. Viele der lediglich als freie Handelsvertreter für die seit 2018 insolventen P&R-Gesellschaften tätigen Vermittler können daher etwas durchatmen. Mehrere von ihnen hatten mit Blick auf das jahrzehntelang erfolgreiche P&R- Geschäftsmodell selbst in die Schiffscontainer investiert und sehen sich nach der Insolvenz ebenfalls als Geschädigte. Das hindert geschäftstüchtige Anwälte nicht daran, gebeutelte Anleger auf die Vermittler anzusetzen und von diesen Schadensersatz wegen angeblicher Aufklärungspflichtverletzungen zu fordern. Sie verwischen dabei gerne und großzügig die Grenzen zwischen bloßer Anlagevermittlung und Anlageberatung etwa einer Bank. Ein lukratives Geschäft für die Anwälte. Zumal viele Anleger rechtsschutzversichert sind. So folgt ein Skandal auf den anderen.

Seit 2020 bildet sich nun sukzessive eine Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, welche die berechtigte Skepsis vieler zunehmend überlasteten Landgerichte stützt. Als erstes hatte das Oberlandesgericht Oldenburg (Hinweisbeschluss v. 14.05.2020 – 8 U 295/19 = BeckRS 2020, 23154, vgl. Handelsblatt.com vom 22.10.2020), dann auch das Oberlandesgericht München (Hinweisbeschluss v. 13.07.2020 – 8 U 2610/20 = BeckRS 2020, 19545 = Bayern.Recht) die Anlegeranwälte ausgebremst. Kürzlich kam eine weitere Entscheidung hinzu: mit Urteil vom 13.04.2021 hat das Thüringer Oberlandesgericht (5 U 246/19, noch unveröffentlicht) mit Verweis auf das Oberlandesgericht München nun ebenfalls zugunsten eines Vermittlers entschieden. Die Notwendigkeit eines Hinweises auf das Totalverlustrisiko oder auf eine Nachschusspflicht lehnen die Oberlandesgerichte ab.

Man darf hoffen, dass weitere Oberlandesgerichte diesem Vorbild folgen und die Rechtskultur wieder ins Lot bringen.

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