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Yoga tut jut ...

9. AUGUST 2019

ULRICH GRUND

Yoga tut gut findet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Mit Urteil vom 11.04.2019 (Aktenzeichen 10 Sa 2076/18) hat es einem System- und Qualitätsmanager in einem Rechenzentrum einen Anspruch auf Bildungsurlaub für einen mehrtägigen Yoga-Kurs zugesprochen. Denn das Seminar der Volkshochschule „Yoga I – Erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ diene der beruflichen Qualifikation. Es beinhaltete den „Stressabbau durch bewusste Annahme und Verarbeitung stressauslösender Faktoren“ und zielte auf „eine gesunde Balance im Beruf“. Viele Beschäftigte klagten über zunehmenden Stress und Arbeitsdruck, Schlafstörungen und Erschöpfung und zwar nicht nur bei mobiler digitaler Arbeit, sondern auch in den traditionellen Arbeitsformen. Deshalb führe die Bewältigung dieser Belastungsfaktoren zur Verbesserung und Erweiterung der beruflichen Qualifikation.

Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind Sache der Bundesländer. Nur in Bayern und Sachsen gibt es derzeit kein entsprechendes Gesetz. In Berlin konnte sich der Kläger auf das dortige Bildungsurlaubsgesetz stützen.

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