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HOME OFFICE? NEIN DANKE!
15. MAI 2019
Während die Politik darüber streitet, ob Arbeitnehmern ein Rechtsanspruch auf Home Office eingeräumt werden soll, musste sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einem Fall beschäftigen, in dem der Arbeitnehmer eine Tätigkeit im Home Office ausdrücklich ablehnte. Nach der Entscheidung des Gerichts kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht zum Homeoffice zwingen.
Nachdem sich ein Mitarbeiter geweigert hatte, von zu Hause aus zu arbeiten, kündigte ihn der Arbeitgeber fristlos. Der Gekündigte klagte gegen den Rausschmiss und bekam nun recht.
Der Kläger ist nach den arbeitsvertraglichen Regelungen (nur) verpflichtet, seine Tätigkeiten innerhalb des Betriebs auszuführen. Mit der Aufforderung, im Home Office zu arbeiten, überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen seines Weisungsrechts.
Die Ablehnung stellte daher keine rechtswidrige Arbeitsverweigerung dar und ist folglich kein ausreichender Kündigungsgrund.