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UPDATE: OLG HAMM (4 U 1/20) – DAS VOLLSTÄNDIGE URTEIL ZUR ZULÄSSIGKEIT DES INTERNETPORTALS EINER STADT

28. SEPTEMBER 2021

GEROLD SKRABAL

Darf der Staat selbst Internetportale mit redaktionellen Inhalten betreiben?“ lautete die Eingangsfrage in unseren News vom 11. Juni 2021.

Mittlerweile ist das vollständige Urteil des OLG Hamm (4 U 1/20) veröffentlicht (z.B. bei openJur 2021, 21882). Daraus lassen sich die ersten Antworten entnehmen. Weitere Antworten könnte der BGH (voraussichtlich: I ZR 97/21) geben.

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